Rechtsprechung
   VG Aachen, 26.01.2009 - 8 L 260/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,31842
VG Aachen, 26.01.2009 - 8 L 260/08 (https://dejure.org/2009,31842)
VG Aachen, Entscheidung vom 26.01.2009 - 8 L 260/08 (https://dejure.org/2009,31842)
VG Aachen, Entscheidung vom 26. Januar 2009 - 8 L 260/08 (https://dejure.org/2009,31842)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,31842) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2006 - 18 B 120/06

    Fiktionswirkung Fortbestandsfiktion Geltungsdauer Aufenthaltstitel

    Auszug aus VG Aachen, 26.01.2009 - 8 L 260/08
    Ob in einem solchen Fall im Sinne der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 23. März 2006 - 18 B 120/06 -, NWVBl.

    2006, 368, ZAR 2006, 253, InfAuslR 2006, 448 (zu einem fünf Tage nach Ablauf des Aufenthaltstitels gestellten Verlängerungsantrag) und vom 6. Juli 2007 - 18 B 2184/06 - (zu einem elf Tage nach Ablauf des Aufenthaltstitels gestellten Verlängerungsantrag), vgl. auch Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 22. Februar 2007, - 3 BS 276/05 - VG Darmstadt, Beschluss vom 12. April 2006 - 8 G 309/06 -, eine lediglich geringfügige Verspätung vorliegt, die den inneren Zusammenhang zwischen dem Ablauf der Geltungsdauer des Titels und dem Antrag noch wahrt und somit der Anwendungsbereich des § 81 Abs. 4 AufenthG noch eröffnet ist, muss hier nicht entschieden werden.

  • VG Aachen, 13.10.2004 - 8 L 911/04

    Voraussetzungen für die Versagung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines

    Auszug aus VG Aachen, 26.01.2009 - 8 L 260/08
    Die Anträge des Antragstellers, unter Änderung des Beschlusses der Kammer vom 13. Oktober 2004 im Verfahren 8 L 911/04 die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die in der Ordnungsverfügung vom 14. Juli 2004 enthaltene Versagung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis Abschiebungsandrohung anzuordnen, den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, dem Antragsteller einstweilen eine Duldung zu erteilen, haben keinen Erfolg.

    Denn der Vortrag des Antragstellers kann nicht zu einer Änderung des Beschlusses der Kammer vom 13. Oktober 2004 im Verfahren 8 L 911/04 in Anwendung des § 80 Abs. 7 VwGO führen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2007 - 18 B 2184/06

    Fortbestandsfiktion Erlöschen Ausreise

    Auszug aus VG Aachen, 26.01.2009 - 8 L 260/08
    2006, 368, ZAR 2006, 253, InfAuslR 2006, 448 (zu einem fünf Tage nach Ablauf des Aufenthaltstitels gestellten Verlängerungsantrag) und vom 6. Juli 2007 - 18 B 2184/06 - (zu einem elf Tage nach Ablauf des Aufenthaltstitels gestellten Verlängerungsantrag), vgl. auch Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 22. Februar 2007, - 3 BS 276/05 - VG Darmstadt, Beschluss vom 12. April 2006 - 8 G 309/06 -, eine lediglich geringfügige Verspätung vorliegt, die den inneren Zusammenhang zwischen dem Ablauf der Geltungsdauer des Titels und dem Antrag noch wahrt und somit der Anwendungsbereich des § 81 Abs. 4 AufenthG noch eröffnet ist, muss hier nicht entschieden werden.
  • VG Darmstadt, 12.04.2006 - 8 G 309/06

    Aufenthaltserlaubnis, Verlängerungsantrag, Fiktionswirkung, Erlaubnisfiktion,

    Auszug aus VG Aachen, 26.01.2009 - 8 L 260/08
    2006, 368, ZAR 2006, 253, InfAuslR 2006, 448 (zu einem fünf Tage nach Ablauf des Aufenthaltstitels gestellten Verlängerungsantrag) und vom 6. Juli 2007 - 18 B 2184/06 - (zu einem elf Tage nach Ablauf des Aufenthaltstitels gestellten Verlängerungsantrag), vgl. auch Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 22. Februar 2007, - 3 BS 276/05 - VG Darmstadt, Beschluss vom 12. April 2006 - 8 G 309/06 -, eine lediglich geringfügige Verspätung vorliegt, die den inneren Zusammenhang zwischen dem Ablauf der Geltungsdauer des Titels und dem Antrag noch wahrt und somit der Anwendungsbereich des § 81 Abs. 4 AufenthG noch eröffnet ist, muss hier nicht entschieden werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht